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BVerwG, 14.01.1997 - 7 B 2.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung von Vermögenswerten - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.05.1996 - 5 K 2605/94
- BVerwG, 14.01.1997 - 7 B 2.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96
Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 7 B 2.97
Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß die Nichtbeteiligung von Grundstückseigentümern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren in der Regel nicht als Ausdruck der Absicht der Enteignungsbehörde bewertet werden kann, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen; die Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren kommt aber als unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG nur dann in Betracht, wenn das damit verbundene Vorgehen von der genannten Absicht geprägt war (vgl. Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 -). - BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95
Grundstückserwerb von Ehegatten
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 7 B 2.97
Die behauptete Divergenz zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 (VIZ 1995, 520) besteht nicht.